1. FALLGESCHICHTE
Herr H. 37 Jahre alt, aus Afghanistan stammend, ist 2015 alleine nach Österreich gekommen. Er hat zuerst den Aufenthaltsstatus §8 Subsidiären Schutz erhalten, mittlerweile konnte er vom Asylgesetz in das Niederlassungsgesetz umsteigen und hat einen 5-jährigen EU Daueraufenthalt erhalten. Herr H. befindet sich seit 2021 bei uns in der interkulturellen Psychotherapie. Seit November 2021 ist Herr H. auch in regelmäßiger sozialarbeiterischer Betreuung.
Herr H. hat sehr schnell Deutsch gelernt. Er hat auch einen IT Kurs besucht, da er bereits in Afghanistan in diesem Bereich gearbeitet hat. Über ein Praktikum im Jahr 2021 wurde ihm eine Fixanstellung als IT SUPPORTER in einer IT Firma in Wien angeboten, bei der er jetzt bereits seit über 2 Jahren tätig ist.
In den letzten Jahren haben wir ihn in unterschiedlichen Angelegenheiten unterstützt. Wir haben zusammen seinen Aufenthaltstitel verlängert sowie auch die Verlängerung seines Fremdenpasses beim BFA in Wien beantragt. Die letzten Monate hatten wir hauptsächlich Termine wegen der Beantragung des Daueraufenthalts. Dafür brauchte Herr H. einige Unterlagen. Außerdem haben wir ihn auch zur MA35 begleitet, wo dann auch letztendlich sein Daueraufenthalt nach 6 Monaten ausgestellt wurde.
Wir freuen uns sehr darüber, unsere Klient:innen darin zu unterstützen in Österreich mehr und mehr Fuß zu fassen.
2. FALLGESCHICHTE
Frau A., 57 Jahre alt, kam 2015 nach Österreich und ist seit 2021 bei uns in der interkulturellen Therapie. Sie musste ca. 5 Jahre auf ihre Asylberechtigung warten. Diese Zeit erlebte sie sehr belastend. Die ständige Unsicherheit und die vielen rechtlichen Einschränkungen während des Asylverfahrens trugen zur Verschlechterung ihres psychischen Gesundheitszustands bei. Bei Sintem konnten wir in dieser herausfordernden Zeit durch Psychotherapie und psychologische Beratung mit Sprachmittlerinnen Begleitung, Unterstützung und Stabilisierung anbieten. Im Frühjahr 2023 hat Frau A. einen positiven Asylbescheid erhalten, wodurch sich einige Türen geöffnet haben, aber auch neue Herausforderungen dazukamen.
Frau A. lebte die letzten Jahre bei einer Verwandten in einer sehr kleinen Ein-Zimmer-Wohnung und die beengte Wohnsituation wurde zunehmend zur Belastung. Auch in der psychologischen Beratung bei Sintem/Reset wurde der Wunsch nach einer eigenen Wohnung, die Ruhe und Rückzug ermöglicht, immer deutlicher und wir konnten sie erfolgreich dabei unterstützen eine eigene Wohnung zu finden. Unserer Sozialarbeiterin von Sintem/Reset ist es gelungen Fr. A. in der Beratungsstelle MOBEWO (Mobil betreutes Wohnen – Housing First Wohnbetreuung der Caritas) anzubinden. Dort konnte sie einen Antrag auf mobil betreutes Wohnen beim FSW (Fond Soziales Wien) stellen, wohin wir sie dann auch mit unserer Sprachmittlerin begleiten konnten. Frau A. hat dann eine Bewilligung vom FSW bekommen und konnte in eine mobil betreute Wohnung einziehen.
Außerdem konnten wir im Rahmen des Reset-Projekts Frau A. mehrmals dabei unterstützen einen Deutschkurs zu organisieren. In den psychologischen Beratungsstunden arbeiten wir psychoedukativ und stabilisierend an belastenden Symptomen wie Konzentrationsschwierigkeiten, Schlafprobleme, Antriebslosigkeit, die den Kursbesuch erschweren. Frau A. besucht auch regelmäßig unsere Gruppenangebote, konnte hier positive Erfahrungen machen und Kontakte knüpfen.
Wir freuen uns sehr darüber Frau A. in unterschiedlichen Belangen zu unterstützen, ihr Halt und Sicherheit zu bieten, ihr Empowerment zu fördern und zu sehen wie sie Stück für Stück selbstständiger wird.
3. FALLGESCHICHTE
Die Reset-Beratung mit Frau B., 22 Jahre alt, ist ein klassisches Beispiel für eine erfolgreiche Überbrückung der Wartezeit bis zum Therapiebeginn. Im Laufe des ersten Abklärungsgesprächs in unserer Einrichtung zeigte sich, dass Frau B. massiv belastet war und eine psychologische Beratung zur Stabilisierung sinnvoll wäre. Frau B. bekam zeitnah einen Termin bei der Klinischen- und Gesundheitspsychologin und mit Hilfe einer Sprachmittlerin konnten erste Entlastungsgespräche geführt werden. Dieses Unterstützungs- und vor allem Beziehungsangebot ermöglichte eine rasche Stabilisierung nach wenigen Beratungsstunden. Frau B. fasste Vertrauen, nutzte die Möglichkeit ihre Gefühle zum Ausdruck zu bringen und von den aktuellen Belastungen zu erzählen, die die neuen Lebensumstände und Herausforderungen als Asylwerberin mit sich brachten. Psychoedukation und einfache Körperübungen trugen dazu bei Verständnis dafür zu entwickeln, was bei Traumatisierung und Stress im Körper und im Gehirn vor sich geht und es war toll zu beobachten, wie Frau B. in kurzer Zeit erste Möglichkeiten zur Stressregulation und Beruhigung entwickelt hat. Auch die Verunsicherung durch die bevorstehende Einvernahme konnte im Rahmen der psycholgischen Beratung aufgegriffen werden. Frau B. hat uns rückgemeldet, dass sie sich zum ersten Mal in ihrem Leben verstanden und ernst genommen fühlte. Sie dachte bisher, niemand würde ihr jemals glauben, welche Traumata sie erlebt hat. Diese Erfahrung bestärkte sie auch die stundenlange Einvernahme zu überstehen.
Nach zwei Monaten intensiver „psychologischer Ersten Hilfe“ bekam Frau B. einen Psychotherapieplatz und konnte die Behandlung bei einer Kollegin fortsetzen.
Das Leben ist (k)ein Hit
Fallbeispiel Sintem #1
Herr X aus Syrien wohnt seit 2015 mit seiner Frau, seinem Sohn und seiner Tochter in Österreich. Zwei weitere erwachsene Kinder sind bereits ausgezogen. Hr. und Fr. X haben noch einen weiteren Sohn der in Saudi Arabien lebt. 2018 ist die Familie nach Wien gezogen. Die Familie besitzt seit 2016 den Aufenthaltsstatus §3 Asyl. Herr X und seine Tochter befinden sich seit Februar 2021 bei uns in der Dolmetsch – gestützten interkulturellen Therapie. Seit Mitte Oktober ist Herr X auch in regelmäßiger sozialarbeiterischer Betreuung.
Dauernd droht die Räumung
Das Ehepaar lebt mit ihren zwei erwachsenen Kindern in einer 75qm großen Wohnung, in der es leider von Anfang an Schwierigkeiten mit dem Vermieter gab. Zuerst lebte die Familie zu sechst in der Wohnung, jetzt nur mehr zu viert. Zu Beginn des Mietverhältnisses war die Mindestsicherung der Familie längere Zeit in Bearbeitung, wodurch es zu einer Verzögerung der ersten Mietzahlung gekommen ist. Damals haben wir die Familie zur Sozialberatung der Caritas weitervermittelt, welche auch mit einer finanziellen Unterstützung aushelfen konnte. Im November 2021 kam es dann zu einem erneuten Mietrückstand, da die Familie ein zu geringes Einkommen hat um sich die Wohnung überhaupt leisten zu können. Somit hat der Vermieter bereits zum zweiten Mal eine Räumungsklage über das Bezirksgericht ausgesprochen. Zusammen mit der Familie stellten wir einen Hilfe in besonderen Lebenslagen (HiBL) - Antrag bei der MA40 sowie auch einen Antrag auf Spontanhilfe beim Roten Kreuz. Zweiteres unterstützt X mit einer kleineren Summe. Die Miete der Wohnung ist eindeutig zu hoch für die Familie. Wir haben deshalb auch einen Antrag auf Wohnbeihilfe bei der MA50 eingebracht, welcher leider abgewiesen wurde, da das gemeinsame Haushaltseinkommen der Familie dafür zu niedrig war.
Kaum Anspruch auf Zuschuss
Herr X und seine Frau waren bereits zum zweiten Mal bei Wiener Wohnen und erhielten die Antwort, keinen Anspruch auf eine Sozial- bzw. Gemeindewohnung zu haben, da eine hohe Miete alleine nicht den Wohnbedarf deckt. Zudem besteht ihr Einkommen aus der Mindestsicherung und AMS-Geld (Kursdeckungskosten für den Sohn), wobei die aktuelle Miete bei €990 liegt und sie sich dadurch nichts ansparen können. Ende Dezember habe ich gemeinsam mit der Familie einen Haushaltsplan mit Einnahmen/Ausgaben erstellt und festgestellt, dass die Familie aktuell ein zu geringes Einkommen hat, um ihre Fixkosten zu decken. Die Wohnung ist einfach zu teuer und die Familie bedarf einer regelmäßigen sozialarbeiterischen Unterstützung.
Trauma, Schmerz und deren Bewältigung?!
Wir haben die Familie Anfang Jänner bei unserer hausinternen Wohnberatungsstelle MOWO angebunden. Sie werden dort nun von einem Kollegen vom Projekt Mobil betreutes Wohnen – Housing First (kurz MoBeWo-HF) betreut und haben eine Bewilligung für eine mobile Wohnbetreuung beim FSW beantragt. Momentan wartet die Familie noch auf eine Zusage für eine betreute Wohnung. Ausschlaggebend für dieses Ansuchen ist vor allem der gesundheitliche Zustand des Ehepaares. Besonders Herr X hat viele körperliche sowie psychische Beschwerden und entsprechende Diagnosen: Ein Fluchttrauma aufgrund von Kriegserlebnissen und die Trennung von anderen Familienmitgliedern haben viele psychische und körperliche Symptomen hervorgerufen wie etwa depressive Stimmung, kreisende Gedanken, Agressionsdurchbrüche, Schlafstörungen, Beckenschiefstand und Gastritis. Die schlechte Wohnsituation hat auch Unsicherheit mitgebracht. In der Therapie wurde viel mit Scham, Aggression und Unsicherheit gearbeitet sowie auch an einer regelmäßigen Medikamenten-Einnahme und der Fähigkeit um Hilfe zu bitten und diese auch zu akzeptieren. Es hat ihm geholfen genug Ressourcen und Lösungen in sich selbst zu finden und ihn auch dabei zu verselbstständigen, sich Hilfe von unterschiedlichen Institutionen zu suchen.
Seine Ehefrau leidet ebenfalls unter psychischen Belastungen aufgrund der Flucht und der weit entfernten Familie, unter vermehrten Bandscheibenvorfällen, einem unverheilten Beinbruch und an chronische Schmerzen - sie kann nicht lange stehen. Das Paar ist auf die Hilfe der beiden erwachsenen Kinder angewiesen, die es im Alltag unterstützen. Die Tochter aber braucht auch Hilfe, eine geeignete Ausbildung bzw. einen Job zu finden.
Herr X nimmt unsere Unterstützung dankend an. Er sagt auch, dass ihm die regelmäßigen Gespräche mit uns und unserer Sprachmittler*in guttun. Er erwähnt immer wieder, wie dankbar er für diese Hilfe und dass er nicht wüsste was er ohne „der Caritas“ machen würde.